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WAS IST ZU TUN
IM STERBEFALL: |
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| Allgemeine Information...
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NACH DEM BEGRÄBNIS: |
Wegweiser für Hinterblie-bene...
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TODESFALLAUFNAHME |
Zuständig ist das Standesamt des Ortes an dem der Tod eingetreten ist.
Die Beurkundung wird durch die Bestattung Wiener Neustadt am
zuständigen Standesamt erledigt.
Benötigt werden folgende Personaldokumente des Verstorbenen:
Geburtsurkunde, Meldezettel, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde;
Bei Verwitweten oder Geschiedenen außerdem:
Sterbeurkunde des Ehegatten (der Ehegattin), Scheidungsdekret.
Kleider für den Verstorbenen müssen in der Bestattung abgegeben werden.
Im Krankenhaus vorhandene Kleider des Verstorbenen werden von der
Verwaltung des Krankenhauses nur an die nächsten Angehörigen (Eltern,
Gatte, Kinder, Geschwister) ausgefolgt. Schmuck, Bargeld etc. bleibt
bis zur Verlassenschaftsabhandlung im Depot des Krankenhauses.
Außerdem ist der Nachweis über eine vorhandene Grabstelle (Grabbescheid) mitzubringen.
Bei Todesfällen von denen die Bestattung Wiener Neustadt keine Verfügung
über den Verstorbenen erhält, erfolgt die Bestattung von amtswegen.
Zur Anmeldung des Sterbefalles bei der Bestattung
empfiehlt sich die Mitnahme von Versicherungsdokumenten über einen etwa bestehenden
Sterbegeldanspruch gegen Versicherungsanstalten. So können den
Hinterbliebenen die mit Flüssigmachung dieser Beträge verbundenen Wege
nach Möglichkeit erspart werden. Solche Dokumente sind: Ablebens-
und Zusatzversicherungspolizzen.
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